Datenschutzberatung

Unsere Dienstleistungen

Von der Beratung, Unterstützung bis Entwicklung und Umsetzung von massgeschneiderten Anforderungen und Lösungen unterstützen wir Sie.

Muss ich mich mit Datenschutz beschäftigen?

Egal ob kleiner Betrieb oder große Firmengruppe – Datenschutz geht auch Ihr Unternehmen etwas an. Angefangen bei den persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter erheben und verarbeiten Sie personenbezogene Daten, die besonders geschützt werden müssen. Wir helfen Ihnen dabei, technische und gesetzeskonforme Lösungen für einen sicheren Datenschutz zu finden.

Datenschutzberatung von SynComNet

Daten von über 100.000 Mitarbeitern zahlreicher Unternehmen werden mit der PlanNet-Softwarefamilie verwaltet. Als Hersteller der erfolgreichen Software wissen wir, dass Daten ein höchst schützenswertes Gut sind. Mit der Datenschutzberatung von SynComNet sichern Sie sich jahrzehntelange Expertise verbunden mit erstklassigem Service: Wir unterstützen Sie, die hohen Anforderungen des Datenschutzes erfüllen. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unseren externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

So entlastet Sie unsere Datenschutzberatung

Module und Funktionen

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unabhängiger und sachverständiger Blick von außen

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Schonung Ihrer internen Ressourcen

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jahrelange Erfahrung im sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten

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Erreichbarkeit in allen Datenschutzfragen

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Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation

Wie ist der Ablauf?

Zunächst erfolgt eine Analyse Ihrer internen Prozesse zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. In Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir anschließend ein Konzept zur Optimierung Ihrer Prozesse, sodass das Risiko für Datenmissbrauch und Datendiebstahl minimiert wird. Dabei achten wir genau darauf, dass alle Anforderungen der aktuellen Datenschutzgesetze, insbesondere des BDSG und der DSGVO erfüllt sind.

Bei Bedarf oder wenn Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, steht Ihnen der externe Datenschutzbeauftragte von SynComNet zur Verfügung.

Wie kann Sie ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützen?

Ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass die technischen Standards und gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Allerdings muss nicht zwangsläufig ein Mitarbeiter diese verantwortungsvolle Funktion einnehmen. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der externe Datenschutzbeauftragte von SynComNet ist TÜV-zertifiziert, was einen Qualifikationserwerb voraussetzt und hohen Prüfungsstandards unterliegt.
Müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Wenn in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Sie in bestimmten Fällen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die gesetzliche Verpflichtung trifft auf Ihre Firma zu, wenn:

  • mindestens 10 Personen in Ihrem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind
  • mindestens 20 Personen in Ihrem Unternehmen regelmäßig in die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten involviert sind
  • unabhängig von der Anzahl der involvierten Personen immer dann, wenn
    • ein erhöhtes Risiko für die Betroffenen bei Datenschutzverstößen annehmbar ist
    • Sie mit personenbezogenen Daten handeln
    • Sie zu Statistik- oder Forschungszwecken automatisiert Daten erheben

Ist ihre Datenverarbeitung rechtskonform?

Module und Funktionen

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz, der im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt ist. Die wichtigsten Prinzipien des Datenschutz sind:
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Erlaubnisvorbehalt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ohne Rechtsgrundlage prinzipiell verboten.

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Datensparsamkeit: Sie dürfen nur die Daten erheben, die Sie für den Zweck der Erhebung unmittelbar benötigen.

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Zweckbindung: Sie dürfen die erhobenen Daten nur zu dem Zweck ihrer Erhebung nutzen und nur so lange speichern, wie sie dafür benötigt werden.

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Transparenz: Jeder Betroffene muss über die Erhebung seiner Daten sowie den Zweck der Erhebung aufgeklärt werden.